Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Zahlungsbedingungen der Bäckerei Franz Pfleger GmbH, Stand März 2023
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Anbote und Kaufverträge der Bäckerei Pfleger, erfolgen ausschließlich aufgrund der hier vorliegenden allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen. Die Bäckerei Pfleger kontrahiert immer nur zu diesen eigenen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragspartner erklären, dass sie im Falle der Verwendung von eigenen Geschäftsbedingungen immer im Zweifel von diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen auszugehen haben, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
1.2. Sämtliche allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam. Alle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns auch schriftlich bestätigt wurden bzw. werden.
Schweigen gegenüber der Bäckerei Pfleger gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung bzw. Abänderung nach den Wünschen des jeweiligen Vertragspartners.
1.3. Als Vertragswaren gelten alle Lebensmittelprodukte der Bäckerei Pfleger insbesondere sämtliche Backmischungen.
2. Anbote, Auftragsbestätigung, Schriftlichkeit
2.1. Alle Anbote sind freibleibend, Kostenvoranschläge, Preislisten sind unverbindlich. Unterlagen wie Abbildungen, Kostenaufstellungen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
2.2. Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von der Bäckerei Pfleger zustande.
Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind für die Bäckerei Pfleger nicht verbindlich. Die durch Änderungen oder Vertragsaufhebungen – Stornos/-Annullierungen, entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
Sämtliche Angaben für unsere Produkte, insbesondere Gewicht, Haltbarkeit sowie technische Spezifikationen sind unverbindlich.
Jedwede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den jeweiligen befugten Vertreter der Bäckerei Pfleger.
2.3 Sämtliche Äußerungen des Übergebers bzw. des Herstellers oder eines sonstigen dritten Beteiligten, vor allem in der Werbung und in der Sache beigefügten Angaben, werden lediglich nur dann Vertragsinhalt, wenn dies auch schriftlich dem Angebot zu Grunde gelegt wird und im Angebot explizit darauf verwiesen wird.
2.4. Für einen darüber hinausgehenden Auftragsumfang muss die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Stimmt der Auftraggeber einer solchen Änderung nicht zu, so ist die Bäckerei Pfleger berechtigt, die bis dahin geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen und eine weitere Durchführung des Auftrages abzulehnen.
3. Behördliche Genehmigungen
3.1. Sind behördliche Genehmigungen, z.B. Import-, Exportlizenzen und Devisengenehmigungen, für die Ausführung dieses Vertrages bzw. der Lieferung von Vertragsprodukten der Bäckerei Pfleger erforderlich, wird der Vertragspartner diese zeitgleich beischaffen, widrigenfalls ihn sämtliche negative Folgen treffen und ist die Bäckerei Pfleger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Der Vertragspartner hat der Bäckerei Pfleger in diesem Fall, ungeachtet der Ausübung des Rücktrittsrechtes, den aus einem derartigen Versäumnis entstehenden Schaden, inklusive den entgangenen Gewinn, zu ersetzen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen und sonstigen vereinbarten oder anderer sich aus den allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ergebenden Verpflichtungen des Vertragspartners, behält sich die Bäckerei Pfleger das Eigentumsrecht am Vertragsgegenstand vor und ist zur Abholung der gelieferten Ware ohne vorherige Klage oder Inanspruchnahme eines Gerichtes berechtigt.
Bei Inanspruchnahme des Vertragspartners ist dieser dazu angehalten, das Eigentumsrecht der Bäckerei Pfleger auf seine Kosten geltend zu machen.
Außerdem verpflichtet sich der Käufer zur Werterhaltung des vorbehaltenen Eigentums (die von der Bäckerei Pfleger gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren, sodass sie keinen Schaden erleiden können) und verpflichtet sich im Falle, dass von dritter Seite Ansprüche auf das Eigentum der Bäckerei Pfleger erhoben werden, diese der Bäckerei Pfleger unverzüglich zu übermitteln.
Der Vertragspartner ist außerdem berechtigt, am Vertragsgegenstand sein Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Eine Entfernung insbesondere der Typenschilder am Vertragsgegenstand, darf vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
4.2. Zur Sicherung gelten die Ansprüche gegen allfällige (abgeschlossene) Versicherungen an die Bäckerei Pfleger als abgetreten und ist die Versicherung vom Vertragspartner von dieser Abtretung mittels eingeschriebenen Briefes zu verständigen.
Aufgrund einer möglichen Zurücknahme des Kaufgegenstandes durch den Vertragspartner liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Sie entbindet den Vertragspartner nicht von seinen vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht von der Bezahlung.
Im Rahmen eines zu Gunsten von der Bäckerei Pfleger bestehenden Eigentumsvorbehaltes ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Verarbeitung, Sicherungseignung sowie jede sonstige Verfügung über die Vertragswaren unzulässig. Die Bäckerei Pfleger ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung auf Kosten des Vertragspartners befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Vertragspartners, abzüglich angemessener Verwertungs- und sonstiger Kosten, anzurechnen.
4.3. Der Vertragspartner haftet für alle Nachteile, die der Bäckerei Pfleger bzw. dem Auftraggeber selbst durch die Geltendmachung/Durchsetzung seines Eigentumsvorbehaltes entstehen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, sobald er Zahlungen an die Bäckerei Pfleger eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dieser eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner zu übersenden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Sämtliche Zahlungen haben spesen- und abzugsfrei auf das jeweilige durch die Bäckerei Pfleger bekannt gegebene Konto zu erfolgen
5.2. Bei schriftlicher Bestellung der Ware durch den Käufer und nach erfolgter Annahme durch die Bäckerei Pfleger ist sofort der gesamte Kaufpreis inklusive der Steuern im Voraus auf das jeweilige bekannt gegebene Konto der Bäckerei Pfleger zur Einzahlung zu bringen.
6. Höhere Gewalt
6.1. Ist die Bäckerei Pfleger aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, Lieferungen von Vertragswaren durchzuführen, bzw. ihre Leistungen zu erbringen, so verpflichtet sich die Bäckerei Pfleger den jeweiligen Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist darüber zu informieren. Außerdem haftet die Bäckerei Pfleger nicht für den Verzug und oder Ausfall von Lieferanten der Bäckerei Pfleger.
6.2. In einem solchen Fall kann die Bäckerei Pfleger ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und ist dem jeweiligen Vertragspartner gegenüber nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Auf jeden Fall ruhen für die Dauer der höheren Gewalt sämtliche Pflichten der Bäckerei Pfleger.
7. Rügepflicht
7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Vertragswaren bzw. Leistungen der Bäckerei Pfleger unverzüglich bei Anlieferung bzw. Erbringung auf ihre Mangelfreiheit und Vollständigkeit hin zu prüfen und verpflichtet sich außerdem, unverzüglich sämtliche/allfällige Mängel, sofern diese aber nicht sofort erkennbar sind, längstens binnen einer Woche bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche schriftlich und genau zu spezifizieren und zu rügen.
7.2. Im Falle von Auftritten von versteckten Mängeln gilt dieselbe Regelung und gilt dies ab Kenntnis der versteckten Mängel.
7.3. Die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt den Vertragspartner nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Zahlungen.
8. Bereitstellung der Ware
8.1. Erfolgt keine andere schriftliche Vereinbarung, so werden alle Leistungen und Lieferungen der Bäckerei Pfleger ab Werk in Weiz bereitgestellt. Die Lieferung der Waren ist daher durch den Käufer selbst zu organisieren.
Verzögerungen der Bäckerei Pfleger berechtigen den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtsgrund auch immer. Die Bäckerei Pfleger ist berechtigt, Teillieferungen von Vertragswaren durchzuführen, bzw. Leistungen zum Teil zu erbringen.
8.2. Die Bäckerei Pfleger ist jedenfalls berechtigt, die Bereitstellung von Vertragswaren und/oder die Erbringung von Leistungen insoweit aufzuschieben, wenn und so lange der Vertragspartner nicht alle in seine Sphäre fallenden Verpflichtungen, bzw. Obliegenheiten nachgekommen ist.
8.3. Die Bereitstellung der Ware ab Werk verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung, bei höherer Gewalt und beim Eintritt nicht vorhergesehener Hindernisse, die weder verschuldet oder fahrlässig sind.
8.4. Im Falle, dass der Vertragspartner und/oder sein Lieferant die vertragsmäßig bereitgestellte Ware nicht beim vereinbarten Ort zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt übernimmt und die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung der Bäckerei Pfleger vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist, so kann die Bäckerei Pfleger die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen.
8.5. Eine Versicherung von sämtlichen Vertragsobjekten erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
Die Gefahrenübertragung erfolgt zum Zeitpunkt der vereinbarten Bereitstellung der Ware und unabhängig davon, wer dies in Empfang nimmt. Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, das von der Bäckerei Pfleger beauftragte Dritte, z.B. Vertriebspartner von der Bäckerei Pfleger, die Vertragsware für den Vertragspartner in Empfang nehmen.
8.6. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Transporte und Vertragswaren auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer nach Wahl des Käufers.
9. Preise/Kosten/Verpackung
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Werk (exklusive gesetzlicher Abgaben und Steuer), ohne Einzelverpackung und ohne Nachlass, ohne Transportkosten, sofern Abweichendes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
9.1. Die Preise sind nur Richtpreise, und zwar ist die Bäckerei Pfleger berechtigt, im Falle, dass sich zwischen Vertragsabschluss und der Leistungsausführung die Rohstoff- und Produktionskosten aufgrund von Empfehlungen der Paritäten zwischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe bzw. aufgrund von Erhöhungen, die nicht im Einflussbereich der Bäckerei Pfleger liegen, ergeben, bzw. Mehrleistungen bzw. Mehrkosten entstehen, die Preise entsprechend anzupassen. Dies tritt nicht ein, sofern zwischen der Auftragserteilung und der Leistungsausführung weniger als 3 Monate liegen.
9.2. Für die Erbringung von Leistungen bzw. Sonderleistungen, wie zB weitergehende Einschulungsmaßnahmen, gelten die Stundensätze der Bäckerei Pfleger. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden daher gesondert verrechnet.
9.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Terminverlust, Verzugszinsen in der Höhe von 10% Verzugszinsen zu zahlen. Im Falle der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben sämtlichen Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten, sowie die Kosten des anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen.
Vom Käufer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Im Falle der Klagsführung ist die Bäckerei Pfleger berechtigt, sowohl fortprozessuale Kosten (für etwaige Inkassospesen, Interventionskosten, Mahnspesen, als auch Verzugszinsen in der Forderung.)
9.4. Im Fall, dass Ratenzahlung vereinbart worden ist, tritt mit Verzug einer Rate automatisch der Terminverlust ein, sofern der Käufer mit einer Rate mehr als 2 Wochen in Verzug ist.
9.5. Die Backmischungen sind standardmäßig in 25 kg Säcken abgepackt.
10. Haftung/Gewährleistung
10.1. Die Bäckerei Pfleger leistet gegenüber Verbrauchern im Sinne des ABGB Gewähr. Die Gewährleistung erfolgt aufgrund unserer Wahl, entweder durch Ersatz der mangelhaften Lieferung oder Preisminderung. Die ausgetauschten Waren sind auf unseren Wunsch unentgeltlich an uns zurückzusenden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen anderen Fällen 6 Monate (an Unternehmer).
Die Gewährleistung wird durch Verbesserungen bzw. durch Verbesserungsversuche nicht verlängert oder unterbrochen.
Für den Fall, dass nur teilweise Lieferungen von Vertragswaren und/oder Erbringung von Leistungen erfolgen, beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit der Durchführung/Erbringung der jeweiligen Lieferung/Leistung zu laufen.
10.2. Die Bäckerei Pfleger kann eine allfällige Gewährleistung erst dann erbringen, wenn der Vertragspartner allen seinen vertraglichen Verpflichtungen und/oder seinen Obliegenheiten nachgekommen ist.
Eine Gewährleistung/Haftung für Tätigkeiten Dritter, z.B. Lieferant, ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistungsgarantie sind Beschädigungen, die durch die Bäckerei Pfleger grob fahrlässige oder fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind.
10.3. Der besondere Rückruf eines Unternehmens, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat, § 939 b ABGB, wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfrist im Sinne des § 933 ABGB eingeschränkt.
Im Falle einer von der Bäckerei Pfleger durchgeführten Verbesserung oder Austausch, ist der Zugang zum Vertragsware zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich zu halten, widrigenfalls ein Annahmeverzug des Vertragspartners vorliegt.
10.4. Eine Haftung für den entgangenen Gewinn des Vertragspartners, sowie Mängelfolgeschäden sind ebenfalls ausgeschlossen.
11. Aufrechnung/Abtretung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, wie z.B. Schadenersatzforderungen und/oder Zurückbehaltung durch den Vertragspartner, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
Die Bäckerei Pfleger steht ein Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht zu.
12. Datenschutz
Die Bäckerei Pfleger ist berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern und in jedweder Form zu verwenden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich für sich und seine Mitarbeiter sowie auch für seine Rechtsnachfolger gegenüber Dritten zur absoluten Geheimhaltung hinsichtlich sämtlicher Informationen, welche ihm im Zuge der Vertragabwicklung zur Kenntnis gelangen.
13. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Streitigkeiten aus sämtlichen mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträgen, einschließlich der Frage der Gültigkeit, ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Bäckerei Pfleger oder nach Wahl, wobei dies schriftlich zu erfolgen hat, von der Bäckerei Pfleger auch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Vertragspartner seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens der Bäckerei Pfleger
14. Rechtswahl/salvatorische Klausel/Anfechtungsverzicht
Sämtliche Verträge zwischen der Bäckerei Pfleger und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Sollten Verträge ungültig werden oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt jeweils jener Teil, der von der Ungültigkeit nicht betroffen ist, unberührt. Die Bestimmungen werden automatisch durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreicht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Der Vertragspartner verzichtet darauf, soweit nach zwingendem Recht zulässig, mit der Bäckerei Pfleger abgeschlossen Verträge zwecks Anpassung und/oder Aufhebung anzufechten oder geltend zu machen, sie seinen nicht gültig zustande gekommen und/oder richtig.
Bäckerei Franz Pfleger GmbH
vertreten durch Franz Pfleger